Infos zur Herstellerqualifikation für das Schweißen

Infos zur Herstellerqualifikation für das Schweißen 

Damit ein Handwerks- oder Industriebetrieb Schweißarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich durchführen darf, benötigt er eine entsprechende Zulassung.

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Um diese Zulassung zu erhalten, muss der Betrieb nachweisen, dass er bestimmte Anforderungen sowohl im Hinblick auf die Betriebseinrichtung als auch hinsichtlich des Fachpersonals erfüllen kann. 

 

Die Zulassung selbst wird als Herstellerqualifikation für das Schweißen
bezeichnet und hier die wichtigsten Infos dazu in der Übersicht:
 

Grundlegende Infos zur Herstellerqualifikation für das Schweißen

Die DIN 18 800-7 bildet die Grundlage für die Herstellerqualifikation für das Schweißen und unterscheidet dabei zwischen den Klassen A bis E. Die Herstellerqualifikation A wird ohne Prüfung vergeben und berechtigt einen Betrieb dazu, Bauteile mit einfachen und untergeordneten Schweißnähten herzustellen.

Allerdings müssen die Schweißarbeiten von geprüften Schweißern mit einer gültigen Schweißerprüfung durchgeführt werden. Herstellerqualifikationen in den Klassen B bis E setzen eine Betriebsprüfung voraus und werden in aller Regel für höchstens drei Jahre erteilt.

Damit ein Betrieb die Zulassung erhält, müssen bestimmte betriebliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein. Ist dies der Fall, kann der Betrieb die jeweilige Herstellerqualifikation bei der für ihn zuständigen Stelle beantragen.
 

Welche Anforderungen muss ein Betrieb erfüllen?

Damit ein Betrieb eine Herstellerqualifikation für das Schweißen erhält, müssen zunächst technisch einwandfreie Einrichtungen vorhanden sein, die die Durchführung von sachgerechten und reproduzierbaren Schweißarbeiten ermöglichen.

Hierzu gehören beispielsweise entsprechende Geräte und Maschinen, Brennschneideeinrichtungen, Schweißaggregate, Hebeanlagen oder Prüfmittel. Außerdem muss der Betrieb über einen Montageplatz oder eine Werkstatt verfügen, die sicherstellt, dass die geplanten Schweißarbeiten unabhängig von betrieblichen Einflüssen oder der Witterung erledigt werden können.

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass die Grundwerkstoffe und die Schweißzusätze ordnungsgemäß gelagert und gekennzeichnet sind. Zudem müssen die wichtigsten Normen in der Schweißtechnik sowie die geltenden Unfallverhütungsvorschriften vorliegen, einsehbar sein und selbstverständlich umgesetzt werden.   

Welche Anforderungen gelten für schweißtechnisches Personal?

Damit eine Herstellerqualifikation erteilt wird, müssen in dem Betrieb mindestens zwei geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung pro Schweißverfahren und eine Schweißaufsichtsperson beschäftigt sein. Arbeitet ein Betrieb mit unterschiedlichen Schweißverfahren, sind mindestens zwei geprüfte Schweißer erforderlich, die über eine gültige Prüfung für das am häufigsten angewandte Schweißverfahren verfügen.

Welche Schweißaufsichtsperson erforderlich ist, hängt von der Klasse der Herstellerqualifikation ab. Für eine Herstellerqualifikation der Klasse B muss es sich bei der Schweißaufsichtsperson mindestens um einen Schweißfachmann handeln, für die Klasse C um einen Schweißtechniker.

Für die Klassen D und E ist ein Schweißfachingenieur als Schweißaufsichtsperson Voraussetzung.   

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Beantragt ein Betrieb eine Herstellerqualifikation für das Schweißen, beginnt die Betriebsprüfung mit einem Einführungsgespräch. An diesem Gespräch nimmt neben der Betriebsleitung auch die Schweißaufsichtsperson teil. Der Ausschuss, der die Betriebsprüfung durchführt, informiert den Betrieb über die Herstellerqualifikation und den Ablauf der Betriebsprüfung, der Betrieb erläutert seinen Tätigkeitsbereich. Nach dem Gespräch erfolgt eine Betriebsbegehung und in diesem Zuge werden das Materiallager, der Zustand der Schweißstromquellen und die Massekabel überprüft.

Zudem wird kontrolliert, wie die verschiedenen Werkstoffe gekennzeichnet und die Schweißzusatzwerkstoffe gelagert sind. Daneben werden der Zusammenbau der Schweißkonstruktion, die Schweißfolge und die schweißgerechte Konstruktion begutachtet. Ebenfalls Bestandteil der Betriebsprüfung ist ein Fachgespräch mit der Schweißaufsichtsperson. Durch dieses Fachgespräch soll ermittelt werden, ob die Schweißaufsichtsperson über ausreichend Fachwissen und Erfahrung verfügt, um die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bei der Herstellung von geschweißten Bauteilen einzuleiten und diese Maßnahmen im Betrieb und auf der Baustelle zu überwachen.

Dabei können im Rahmen dieses Gesprächs die Themenbereiche Schweißtechnische Verfahren und Geräte, Konstruktion und Berechnung, Fertigung und Anwendungstechnik, betriebliche Fertigungsüberwachung, Bewertung von Schweißproben sowie Normen und Vorschriften angesprochen werden. Geht es beispielsweise um den Themenbereich Schweißtechnische Verfahren und Geräte, muss die Schweißaufsichtperson die Schweißstromquellen, die im Betrieb eingesetzt werden, kurz beschreiben und erklären, wie die Schweißparameter geregelt werden.

Zudem muss sie begründen, welche Schweißzusatzstoffe und Hilfsmittel weshalb zum Einsatz kommen. Im Themenbereich Bewertung von Schweißproben hingegen geht es darum, ob die Schweißaufsichtsperson Schweißproben entsprechend der geltenden Normen bewerten kann. Sofern Fehler aufgetreten sind, muss die Schweißaufsichtperson nachweisen, dass sie in der Lage ist, diese Fehler angemessen zu beurteilen, die Ursache zu benennen und Maßnahmen einzuleiten, die vergleichbare Fehler in Zukunft vermeiden.

Im Zusammenhang mit dem Themenfeld Fertigung und Anwendungstechnik muss die Schweißaufsichtsperson die Regeln der Arbeitssicherheit beim Umgang mit elektrischer Energie und Gasen erläutern und die besonderen Maßnahmen benennen können, die bei Arbeiten in engen Räumen gelten. Außerdem können die Bewertungsgruppen für die Schweißnahtausführung entsprechend der DIN EN 25817 und andere Toleranzangeben im Fachgespräch abgefragt werden.

Daneben kann die Schweißaufsichtsperson aufgefordert werden, zu erklären, wie die geprüften Schweißer des Betriebs eingesetzt werden und auf Grundlage welcher Schweißerprüfungen die Einteilung erfolgt.

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2 Gedanken zu „Infos zur Herstellerqualifikation für das Schweißen“

  1. … der Text ist etwas veraltet … die DIN 18800 ist bereits abgelöst durch die DIN EN 1090 … wir befinden uns zwar noch in der Übergangszeit, doch diese endet am 31.12.2013 … es plant niemand mehr Stahlbauten nach 18800, also wird/darf auch, trotz Übergangszeit, nicht mehr nach 18800 produziert werden … eine Vermischung der Normen, also Planung nach 1090, Produktion nach 18800 ist nicht statthaft … eine Arbeit, welche trotzdem nach 18800 ausgeführt wurde, gilt als mangelhaft (und sei sie auch noch so gut) und braucht nach der geltenden Rechtsprechung nicht bezahlt werden, da die Formalien nicht erfüllt sind; man hat als Hersteller auch noch für den Rückbau und Schäden durch Nutzungsausfall gerade zu stehen … da hilft auch keine Nachqualifikation …

  2. Danke für den Artikel. Der war sehr hilfreich und leicht zu verstehen. Mach so weiter. VG

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