5 Fragen zum Augenschutz

5 Fragen zum Augenschutz

Jedes Jahr ereignen sich in den Betrieben zahlreiche Arbeitsunfälle, bei denen die Augen der Mitarbeiter betroffen sind. Einen genauen Überblick über die Anzahl der Augenunfälle haben viele Unternehmen aber nicht. Denn nur die wenigsten Unfälle sind meldepflichtig, während beim weit überwiegenden Großteil keine Unfallmeldung ausgefüllt werden muss. Statistiken zufolge führt ein Arbeitsunfall mit Beteiligung der Augen zu einem Ausfall des Mitarbeiters von einem bis zwei Tagen. Das klingt nach wenig.

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5 Fragen zum Augenschutz

Doch angesichts der Vielzahl der Unfälle summieren sich die Ausfälle und damit auch die Kosten für die Betriebe auf eine stattliche Summe. Es lohnt sich also, den Augenschutz einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Wir beantworten fünf Fragen dazu!:

  1. Was sind typische Unfälle mit Augenverletzungen?

In der Metallindustrie führen häufig Fremdkörper, die ins Auge eindringen, zu Verletzungen. Bei den Fremdkörpern handelt es sich zum Beispiel um Staub oder Metallsplitter, die sich unter das Augenlid setzen oder die Hornhaut oberflächlich verletzen. Seltener gelangen die Fremdkörper tief ins Auge hinein.

Eine weitere Verletzung, die bei Schweißarbeiten sehr oft auftritt, ist das sogenannte Verblitzen der Augen. Dazu kommt es, wenn die Hornhaut übermäßig mit UV-Strahlen bestrahlt wird. Das Ergebnis ähnelt einem Sonnenbrand.

Mit Ausnahme von Beschädigungen der Hornhaut heilen die meisten Augenverletzungen nach einer gewissen Zeit vollständig und ohne Folgeschäden ab. Verbrennungen oder Verätzungen der Augen sind in metallverarbeitenden Betrieben glücklicherweise seltene Ausnahmen.

  1. Was gilt für die notwendigen Schutzmaßnahmen?

Natürlich sind am Arbeitsplatz die gesetzlichen Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung einzuhalten. Allerdings werden in der Praxis mögliche Gefährdungen der Augen so gut wie nie für sich bewertet. Stattdessen fließen solche Gefahren in die Analyse ein, die sich auf den Arbeitsplatz und die dort angewendeten Verfahren bezieht.

Bei der Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen muss dann unbedingt die richtige Reihenfolge eingehalten werden:

  1. Ersatz der Gefährdung (zum Beispiel durch andere, weniger bedenkliche Verfahren)

  2. Technische Maßnahmen

  3. Organisatorische Maßnahmen

  4. Persönliche Schutzausrüstung

In vielen Fällen ist es keine bloße Schutzbehauptung, wenn ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mit einer Augenverletzung erklärt, er habe eine Schutzbrille getragen. Stattdessen war mitunter die verwendete Schutzbrille einfach nicht geeignet.

Aus rechtlicher Sicht ist ein Augenschutz mit CE-Kennzeichnung schon einmal die halbe Miete. Die grundsätzlichen Anforderungen an den Augenschutz ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ansonsten kommt es darauf an, aus dem großen Marktangebot den Augenschutz zu wählen, der zum jeweiligen Anwendungsfall passt.

Eine Schutzbrille ist nicht nur ein Schutz für die Augen. Eine dicht sitzende Korbbrille zum Beispiel bietet einen besseren Schutz vor Flüssigkeiten, aufgewirbelten Stauben und Rauchen als eine Brille mit Gestell, beschlägt aber schneller und schränkt die Rundumsicht ein.

Ein Schild oder Visier schützt das ganze Gesicht und einen Teil des Halsbereiches. Allerdings braucht so ein Schutz mehr Platz, was in einem engen Arbeitsbereich oder beim Schweißen in Zwangslagen ein Nachteil sein kann.

Alle Arten von Augenschutz können vor allem an den Seiten Blendungen und Spiegelungen verursachen. Aus diesem Grund sollte der Mitarbeiter seine Schutzausrüstung anprobieren und bei der Auswahl mitreden können.

Denn die beste Schutzausrüstung nützt nichts, wenn sie nicht auf die körperlichen Voraussetzungen abgestimmt ist und vom Mitarbeiter nicht verwendet wird, weil sie ihn mehr als behindert, als dass sie ihm hilft.

  1. Worauf muss beim Augenschutz für Mitarbeiter mit Fehlsichtigkeiten geachtet werden?

Rund zwei Drittel aller Menschen in Deutschland brauchen eine Brille, die sie entweder ständig oder gelegentlich tragen. Für Schweißarbeiten, die nicht lange andauern, kann eine Überbrille oder ein Visier eine Lösung sein.

Allerdings treten oft Spiegelungen auf und die Brille beschlägt. Bei einer Überbrille kommt erschwerend dazu, dass die eigene Brille oft schlecht darunter passt und der Tragekomfort nicht wirklich hoch ist.

Die weit bessere Lösung ist eine korrigierte Schutzbrille. Haben die Gläser der Schutzbrille die benötigten Dioptrien, kann der Schweißer seine eigene Brille ablegen. Das erhöht nicht nur den Tragekomfort, sondern auch die Akzeptanz und damit die Sicherheit. Sowohl Optiker als auch Schutzbrillenhersteller können korrigierte Schutzbrillen und teils auch Visiere anfertigen.

  1. Wie wird der Augenschutz gepflegt?

Für Schutzbrillen, korrigierte Schutzbrillen und Visiere gestaltet sich die Pflege weitgehend gleich. Mechanische Einwirkungen und Einbrände, wie sie zum Beispiel durch Staub entstehen, verringern die Lebensdauer. Wichtig ist deshalb, Schleifeffekte zu vermeiden.

Eine Reinigungsstation für Schutzbrillen ermöglicht, den Augenschutz materialschonend zu säubern. Ansonsten kann eine Schutzbrille aber auch einfach mit Wasser und Seife oder Spülmittel abgewaschen werden.

Für Visiere sind Folien erhältlich, die bei Bedarf ausgetauscht werden können. Wichtig ist außerdem, den Augenschutz nie auf den Gläsern oder dem Visier abzulegen.

  1. Ist es sinnvoll, eine generelle Augenschutztragepflicht einzuführen?

In einigen Unternehmen ist die Pflicht, einen Augenschutz zu tragen, ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Bevor eine generelle Pflicht eingeführt wird, sollte der Betrieb aber prüfen, ob alle vorrangigen Maßnahmen ausgeschöpft wurden, die verschiedenen Arbeitsplätze miteinander vergleichbar sind und das Unfallgeschehen eine Tragepflicht überhaupt rechtfertigt.

Der Vorteil einer allgemeinen Pflicht ist, dass die Diskussionen darüber entfallen, wann, wo und ob überhaupt ein Augenschutz notwendig ist. Neben den höheren Kosten für die Schutzausrüstung kann aber nachteilig sein, dass die Mitarbeiter die Maßnahme eventuell nicht nachvollziehen können.

Außerdem können Unfälle mit Augenverletzungen sogar steigen, wenn die Schutzwirkung nicht zu den jeweiligen Tätigkeiten passt.

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Allein mit der Einführung einer Tragepflicht ist es deshalb nicht getan. Vielmehr müssen die richtigen Produkte beschafft werden. Und es ist Aufgabe der Vorgesetzten, darauf zu achten, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, und im Sinne der Vorbildfunktion selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

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Rudolf Bozart, - Schweißfachingenieur, Gerd Meinken - Schweißwerkmeister, Thorsten Kamps, Schweißer, Coautor und Buchautor und Christian Gülcan Unternehmer und Betreiber der Webseite, 2 Jahre Vertrieb von Dienstleistungen in Mechanik- und Mettallbearbeitung, schreiben hier alles Wissenswerte zu Schweißtechniken und Schweißverfahren, geben Tipps und Anleitungen zu Berufen, Schweißgeräten, Materialkunde und Weiterbildung.

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