Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 3

Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 3

Gut ausgestattete Arbeitsplätze mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Mitarbeiter vernünftig arbeiten und gleichbleibend gute Ergebnisse erzielen können. Das ist in allen Branchen so. Speziell im Bereich der Schweißtechnik spielt die Sicherheit aber noch einmal eine ganz andere Rolle. Denn die Belastungen und gesundheitlichen Risiken sind groß. So sind Schweißer zum Beispiel Gasen und Rauchen ausgesetzt.

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Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 3

Maßnahmen, die die Luft am Schweißarbeitsplatz sauber halten, verknüpfen wirtschaftliche Überlegungen und die Vorschriften zum Arbeitsschutz miteinander. In einer Beitragsreihe stellen wir Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch zusammen. Dabei ging es zunächst um die Begrifflichkeiten, die rechtlichen Grundlagen, die Gefährdungsbeurteilung und um lüftungstechnische Maßnahmen.

Hier ist Teil 3!:

Die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

Getroffene Schutzmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und das Ergebnis dokumentiert werden. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, können außerdem Nachbesserungen notwendig sein.

Um festzustellen, wie hoch die Belastung der Mitarbeiter durch Schweißrauche und Gase ist, wird die Konzentration der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gemessen.

Bei schweißtechnischen Verfahren, bei denen mit unlegierten oder niedrig legierten Werkstoffen gearbeitet wird, genügt es, die Konzentration von Schweißrauchen unspezifisch in der Staubgruppe zu bestimmen, die die Lungenbläschen erreichen kann. Zu den unlegierten und niedrigen legierten Werkstoffen gehören Grund- und Zusatzstoffe mit einem Anteil an Barium, Chrom, Fluoriden, Kobalt, Kupfer, Mangan oder Nickel von weniger als fünf Prozent des Gewichts.

Die gleichen Vorgaben gelten für Schweißverfahren, bei denen keine krebserzeugenden, giftigen, allergenen oder anderen gefährlichen Stoffe im Schweißrauch enthalten sind.

Beim thermischen Spritzen und auch an Arbeitsplätzen, an denen verschiedene Verfahren wie zum Beispiel Schweißen und Schleifen durchgeführt werden, kann neben dem Staub, der in die Luftbläschen gelangt, auch der einatembare Staub relevant sein.

Der E-Staub muss hier deshalb ebenfalls bestimmt werden. Setzt ein schweißtechnisches Verfahren Verbindungen mit Chrom oder Nickel frei oder werden Werkstoffe mit anderen besonders giften Eigenschaften geschweißt, muss gesondert ermittelt werden, wie hoch die Konzentration dieser Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz ist.

Messtechnische Verfahren sind aber nicht die einzigen Methoden, die zugelassen sind, um die Belastung zu ermitteln und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu prüfen. Stattdessen können auch Berechnungen, das Übertragen von Messergebissen an vergleichbaren Arbeitsplätzen, Ergebnisse von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchen und ähnliche Daten als Grundlage dienen.

Die Erkenntnisse über die Belastung müssen anschließend mit den Arbeitsplatzgrenzwerten abgeglichen werden.

Stellt sich heraus, dass die Grenzwerte überschritten werden, muss der Arbeitgeber zusätzliche oder andere Schutzmaßnahmen veranlassen und die Gefährdungsbeurteilung wiederholen.

Die Arbeitsplatzgrenzwerte

Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die beim Schweißen, Schneiden und den damit verwandten Verfahren angewendet werden müssen, richten sich nach den Materialien, die be- und verarbeitet werden.

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Bei der Beurteilung der Belastung mit Eisen-, Aluminium- und Magnesiumoxid sowie Titandioxid gilt der allgemeine Staubgrenzwert.

Er beträgt

  • 3 Milligramm pro Kubikmeter im A-Staub und

  • 10 Milligramm pro Kubikmeter im E-Staub.

Bei Stoffen mit besonderen giftigen Eigenschaften greifen die AGW, die spezifisch für die jeweiligen Stoffe festgelegt sind.

Für krebserregende Gefahrstoffe, wie sie zum Beispiel beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen freigesetzt werden, gibt es keine allgemeingültigen AGW. Stattdessen liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, zu gewährleisten, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit mit solchen Gefahrstoffen nicht gefährdet ist.

Können die Risiken nicht komplett ausgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber zumindest sicherstellen, dass sie auf ein Minimum reduziert sind.

Die Luft- und die Filtertechnik fürs Schweißen ohne Rauch

Um Gefahrstoffe abzuscheiden, sind geeignete Filtersysteme notwendig. Bei der Auswahl solcher Systeme spielen einerseits das Gefährdungspotenzial und andererseits die Menge der Gefahrstoffe maßgebliche Rollen.

Sowohl mobile als auch stationäre Filtersysteme sind mit wirksamen Abscheide-Einrichtungen ausgestattet, die den Anforderungen beim Arbeits- und beim Umweltschutz gerecht werden.

Dabei sind mechanische und elektrostatische Systeme verfügbar. Um Schweißrauche zu filtern, können sogenannte abreinigbare Oberflächenfilter eingesetzt werden. Gase lassen sich mit solchen Filtern aber nicht abscheiden. Dazu sind zum Beispiel Adsorptionsabschneider notwendig.

Umluft

Im Umluft-Betrieb, also wenn die Luft zurückgeführt wird, muss berücksichtigt werden, ob und welche Gesundheitsgefährdung von den Gefahrstoffen ausgeht, die die Filtersysteme nicht abgeschieden haben. In den Arbeitsbereich darf die abgesaugte Luft folglich nur dann zurückgeführt werden, wenn eine ausreichende Reinigung erfolgte.

Bei einem Umluft-System muss außerdem immer auch Zuluft ohne Schadstoffe zugeführt werden. In aller Regel handelt es sich dabei um Außenluft. Diese Luftzufuhr verdünnt und verdrängt vor allem gasförmige Schadstoffe.

Für das Verhältnis zwischen Außenluft und Umluft gibt es verschiedene Richtlinien. Demnach muss zum Beispiel bei Gefahrstoffen mit Arbeitsplatzgrenzwerten pro 1.000  m³/h Umluft mindestens 430  m³/h Außenluft zugeführt werden.

Fortluft

Anlagen und Geräte, die Schweißrauche absaugen und die Fortluft ins Freie leiten, müssen im Normalfall nicht genehmigt werden. Trotzdem muss natürlich gewährleistet sein, dass die Nachbarschaft und die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch verunreinigte Luft so weit wie möglich geschützt sind. Auch hierzu gibt es Richtlinien mit klar definierten Grenzwerten für die einzelnen staubförmigen Stoffe.

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Rudolf Bozart, - Schweißfachingenieur, Gerd Meinken - Schweißwerkmeister, Thorsten Kamps, Schweißer, Coautor und Buchautor und Christian Gülcan Unternehmer und Betreiber der Webseite, 2 Jahre Vertrieb von Dienstleistungen in Mechanik- und Mettallbearbeitung, schreiben hier alles Wissenswerte zu Schweißtechniken und Schweißverfahren, geben Tipps und Anleitungen zu Berufen, Schweißgeräten, Materialkunde und Weiterbildung.

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