Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 1

Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 1

Arbeitsplätze, die sauber sind, die Gesundheit schützen und ein vernünftiges Arbeiten ermöglichen, gehören zu den Grundvoraussetzungen. Denn nur so ist eine solide Produktivität mit guten Arbeitsergebnissen sichergestellt. Gleichzeitig erhöhen solche Arbeitsplätze die Mitarbeiterzufriedenheit und senken krankheitsbedingte Ausfälle. Das gilt vor allem für die Mitarbeiter im Bereich der Schweißtechnik, die im Job zahlreichen Belastungen ausgesetzt sind.

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Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 1

Doch es sind natürlich nicht nur wirtschaftliche Überlegungen, aus denen heraus die gesundheitlichen Belastungen gesenkt werden. Vielmehr spielen auch die Regelungen zum Arbeitsschutz eine große Rolle.

In einer Beitragsreihe tragen wir Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch zusammen. Dabei gehen wir sowohl auf die gesetzlichen Vorgaben als auch auf praktische Maßnahmen ein, die dabei helfen, die Luft am Schweißarbeitsplatz sauber zu halten.

Schweißrauche und Gase

Bei thermischen Verfahren wie dem Schweißen, dem Schneiden und damit verwandten Arbeiten wie dem Löten oder dem thermischen Spritzen entstehen Schweißrauche und Gase. Sie sind als Gefahrstoffe eingestuft.

Der Schweißrauch setzt sich größtenteils aus Partikeln zusammen, die kleiner sind als 10 µm. Solche Partikel können eingeatmet werden und sich im Nasen-Rachen-Bereich absetzen. Außerdem können sie bis in die Lungenbläschen gelangen. Atemwegserkrankungen sind eine mögliche Folge.

Untersuchungen haben ergeben, dass im Schweißrauch auch eine vergleichsweise hohe Konzentration an ultrafeinen Partikeln enthalten ist. Ultrafeine Partikel sind die sogenannten Nanopartikel und kleiner als 0,1 µm. Ihre Größe ermöglicht ihnen, bis in Zellen vorzudringen. Bisher ist nicht abschließend geklärt, welche Wirkung Nanopartikel als Giftstoffe entfalten.

Hauptsächlich wegen des Arbeitsschutzes, aber auch mit Blick auf den Umweltschutz muss es deshalb Maßnahmen geben, die die Luft rein halten. Dabei ist das Absaugen der Rauche und Gase direkt dort, wo sie entstehen, die wirksamste Möglichkeit, um die Giftstoffe zu erfassen und abzuführen.

Die wichtigsten Begrifflichkeiten

Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, klären wir zunächst die wesentlichen Begriffe.

Gefahrstoff

Die Bezeichnung Gefahrstoff steht als Oberbegriff für gefährliche Stoffe oder Stoffgemische, die zum Beispiel giftig, brennbar, explosionsgefährlich, belastend für die Atemwege und die Lunge, krebserzeugend oder umweltgefährdend sind.

Ausführliche Infos, Übersichten, rechtliche Vorgaben und Forschungsprojekte zu Gefahrstoffen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihrer Webseite bereit.

Staub

Beim Staub werden drei Kategorien voneinander unterschieden. So gibt es zum einen den E-Staub. Das E steht für einatembar. Der E-Staub entspricht dem Anteil an Feststoffpartikeln in der Luft, deren Durchmesser kleiner ist als 100 µm und die über die Atemluft eingeatmet werden können.

Zum anderen gibt es den A-Staub, den alveolengängigen Staub. Mit dem A-Staub wird der Anteil vom E-Staub erfasst, der bis zu den Lungenbläschen gelangt. Die Größe der Partikel liegt hier bei weniger als 10 µm.

Die dritte Kategorie ist der U-Staub. U-Staub ist ultrafeiner Staub und macht den Anteil von Staub, Rauch oder Nebel aus, bei dem die Partikel kleiner sind als 0,1 µm. Diese Partikel werden auch Nanopartikel genannt.

Emissionsrate

Als Maßeinheit dafür, in welcher Menge ein Gefahrstoff innerhalb eines bestimmten Zeitfensters freigesetzt wird, kommt die Emissionsrate zum Einsatz. Bei Stoffen in Form von Partikeln wird die Emissionsrate üblicherweise in Milligramm pro Sekunde (mg/s) angegeben. Bei Gasen erfolgt die Angabe in Milliliter pro Sekunde (ml/s).

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Luft

Auch im Zusammenhang mit der Luft gibt es mehrere Begriffe, die die Herkunft und die Führung eines Luftstroms voneinander unterscheiden:

  • Außenluft ist unbehandelte Luft, die von außen in eine Öffnung oder ein Lüftungsgerät strömt.

  • Zuluft meint einen Luftstrom, der in einen Raum oder eine Halle eintritt.

  • Umluft steht für einen Luftstrom aus einem Raum oder einer Halle. Der Luftstrom wird gefiltert und anschließend wieder der Zuluft zugeführt.

  • Abluft bezeichnet einen Luftstrom, der in einem Raum oder eine Halle abgesaugt und von dort aus nach draußen geführt wird. Eine andere Bezeichnung dafür ist Fortluft.

Abfall

Im Zusammenhang mit rauchfreiem Schweißen ist mit Abfall der Schweißrauch gemeint, der in einem Filtergerät abgeschieden wird. Auch die Filtermedien, die dabei eingesetzt werden, gehören zum Abfall.

Grafisch dargestellt, gestalten sich der Abfall und die Luftströme beim Absaugen von Schweißrauch so: [Schweißrauch]

Schweißrauch

Rechtliche Regelungen zu Gefahrstoffen beim Schweißen

Beim Schweißen, Schneiden und damit verwandten Verfahren werden Emissionen freigesetzt, die zu den Gefahrstoffen gehören. Aus diesem Grund müssen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe beachtet werden.

Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber in § 5 dazu, alle Gefahren im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit schon vor Arbeitsaufnahme zu ermitteln und zu bewerten. Außerdem muss er bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen, die die Gefährdungen beseitigen oder zumindest auf ein zumutbares Maß senken.

Diese Vorgabe gilt auch für Gefährdungen, die auf Gefahrstoffe zurückgehen. Für die Praxis bedeutet das, dass der Arbeitgeber überprüfen muss, ob zum Beispiel bei Schweißarbeiten Gefahrstoffe auftreten oder freigesetzt werden können.

Ist das der Fall, dürfen die Arbeiten erst begonnen werden, wenn es entsprechende Schutzmaßnahmen gibt. Außerdem muss der Arbeitgeber kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind, bei Bedarf nachbessern und die Ergebnisse der Überprüfungen dokumentieren.

Die Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass partikelförmige Gefahrstoffe mit entsprechenden Einrichtungen an den Stellen erfasst werden, an denen der Ausstoß stattfindet. Konkret geht es darum, dass Staub dort, wo er entsteht oder austritt, möglichst vollständig abgesaugt und entsorgt wird.

Die abgesaugte Luft muss dabei so geführt werden, dass die Atemluft der Beschäftigten mit so wenig Staub wie möglich belastet wird.

Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass Filtergeräte und andere Einrichtungen, die Staub abscheiden, technisch auf Stand sein müssen. Ihre Wirksamkeit muss mindestens einmal pro Jahr überprüft und die Prüfergebnisse müssen aufbewahrt werden.

Technische Regeln für Gefahrstoffe bei schweißtechnischen Arbeiten – TRGS 528

Während die Gefahrstoffverordnung allgemein für Arbeiten mit Gefahrstoffen gilt, bezieht sich die TRGS 528 konkret auf schweißtechnische Verfahren und benennt Schutzmaßnahmen, die die Gefahrstoffbelastung reduzieren sollen.

Demnach gilt, dass zunächst überprüft werden soll, ob Verfahren oder Zusatzwerkstoffe eingesetzt werden können, die die Beschäftigten weniger Gefahrstoffen aussetzen.

Maßnahmen, die die Lüftungstechnik, die Organisation und die Hygiene betreffen, folgen anschließend. Dazu kommen persönliche Schutzmaßnahmen. Sie werden in erster Linie darin bestehen, dass der Schweißer einen Atemschutz trägt.

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Rudolf Bozart, - Schweißfachingenieur, Gerd Meinken - Schweißwerkmeister, Thorsten Kamps, Schweißer, Coautor und Buchautor und Christian Gülcan Unternehmer und Betreiber der Webseite, 2 Jahre Vertrieb von Dienstleistungen in Mechanik- und Mettallbearbeitung, schreiben hier alles Wissenswerte zu Schweißtechniken und Schweißverfahren, geben Tipps und Anleitungen zu Berufen, Schweißgeräten, Materialkunde und Weiterbildung.

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