Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 4

Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 4

Damit Mitarbeiter ordentlich arbeiten und gute Ergebnisse mit gleichbleibender Qualität erzielen können, brauchen sie Arbeitsplätze, die vernünftig ausgestattet sind. Dabei beinhaltet die Ausstattung nicht nur das Gerät, sondern auch Vorkehrungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das gilt grundsätzlich für alle Branchen. Im Bereich der Schweißtechnik hat die Sicherheit aber einen besonderen Stellenwert.

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Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch, Teil 4

Denn ein Schweißer ist Belastungen und Risiken ausgesetzt, die seine Gesundheit ernsthaft gefährden können. Ein Faktor dabei sind die Gase und Rauche, die beim Schweißen entstehen.

Vorkehrungen, die für eine saubere Luft am Schweißarbeitsplatz sorgen sollen, verbinden arbeitsschutzrechtliche Vorschriften mit wirtschaftlichen Überlegungen. In einer Beitragsreihe vermitteln wir Fachinfos zum Schweißen ohne Rauch. Neben den Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang und den rechtlichen Grundlagen haben wir uns dazu die Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Lüftungs- und Filtertechnik angeschaut.

Jetzt, im letzten Teil 4, kümmern wir uns noch um den Abfall und den Brandschutz:

Die Entsorgung von Abfällen

Nach dem Absaugen von Schweißrauchen können im Filtersystem verschiedene Arten von Abfall vorhanden sein. Dazu gehören zum einen die Filtermaterialien, auf die der Staub aufgetroffen ist. Zum anderen kann in den Anlagen abgereinigter und abgeschiedener Staub enthalten sein. Außerdem kann Schlamm auftreten.

Wie Schlamm, Brenn- und Schweißstaub entsorgt werden müssen, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Demnach gilt, dass die Vermeidung von Abfall an oberster Stelle steht.

Daran schließen sich zuerst die stoffliche und danach die energetische Verwertung an. An letzter Stelle folgt die umweltverträgliche Entsorgung. Was für die einzelnen Abfallarten gilt, ist in der Abfallverzeichnisverordnung definiert.

Maßnahmen bei der Abfallentsorgung

Für den Abfall ist in aller Regel sein Besitzer und damit derjenige, der ihn erzeugt hat, verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Abfall ordnungsgemäß und schadlos entsorgt wird.

Dabei ist mit dem Abfallerzeuger der Betreiber der Filteranlage gemeint, üblicherweise also das Unternehmen, bei dem die Schweißarbeiten stattfinden. Die Entsorgung kann entweder eine Verwertung oder die Beseitigung des Abfalls bedeuten. Bei der Verwertung wird noch einmal zwischen der stofflichen und der energetischen Verwertung unterschieden.

Eine stoffliche Verwertung liegt vor, wenn aus den Abfällen Stoffe genutzt oder gewonnen werden können. Bei einer energetischen Verwertung werden die Abfälle als Ersatzbrennstoffe eingesetzt. Unter den Begriff der Beseitigung fallen alle Verfahren, bei denen die Abfallstoffe nicht weiter verwertet werden.

Grundsätzlich muss Schweißstaub in einem geschlossenen Gebinde entsorgt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass der Staub weder in die Atmosphäre noch ins Grundwasser gelangt. Ebenso soll verhindert werden, dass Menschen oder Tiere mit dem Staub in Berührung kommen und ihn über die Atemwege, den Mund oder die Haut aufnehmen.

Um seine Pflichten zu erfüllen, kann der Verantwortliche auch einen Dritten mit der Abfallentsorgung beauftragen. Ein Entsorgungsfachbetrieb bietet sich an dieser Stelle an. Trotzdem bleibt der Abfallbesitzer für die gesamte Kette von der Entstehung über den Transport bis hin zur Entsorgung verantwortlich.

Er muss sicherstellen, dass der Abfall in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und ohne eine Beeinträchtigung der Umwelt entsorgt wird.

Die entscheidende Frage grundsätzlich ist, wie Schweißstaub und Schlamm einzuordnen ist. Werden in einem Unternehmen nur unlegierte oder niedrig legierte Stähle verarbeitet, ist die Sache recht einfach. Denn dieser Staub zählt nicht zu den gefährlichen Abfällen und kann wie zum Beispiel auch Eisenschrott wiederverwertet werden.

Verarbeitet das Unternehmen zusätzlich hochlegierte Stähle und kann es die Staubarten voneinander trennen, sollte es ebenfalls keine Probleme geben. Anders sieht es aber aus, wenn der Schweißstaub Nichteisenmetalle enthält.

Vor allem bei Anteilen von Chrom oder Nickel kann der Schweißstaub schnell in die Gruppe der gefährlichen Abfälle gehören, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten sind. In diesem Fall greift eine Registrier- und eine Nachweispflicht. Um Kosten zu sparen und aufwändige Analysen zu vermeiden, sollten die Betriebsabläufe deshalb generell so ausgestaltet sein, die die verschiedenen Staubarten getrennt voneinander gesammelt werden.

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Der Brand- und Explosionsschutz

Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen regelt in § 11, was der Arbeitgeber unternehmen muss, um Gefährdungen durch Brände und Explosionen zu vermeiden.

Demnach sind Maßnahmen vorgeschrieben, die

  • gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen verhindern,

  • Zündquellen vermeiden und

  • schädliche Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter durch Brände und Explosionen verringern.

Normalerweise sind Schweißrauche von metallischen Werkstoffen oxidiert und dadurch nicht brennbar. Allerdings können einige Schweißverfahren Metallpartikel freisetzen, die nicht oxidiert und folglich brennbar sind. Das ist vor allem der Fall, wenn mit inerten Schutzgasen geschweißt wird.

Auch Öle, Fette, Lacke, metallische Beschichtungen wie beispielsweise eine Verzinkung und Folien auf Werkstücken erhöhen die Brennbarkeit von Schweißrauchen. Erreicht das Gemisch aus Staub und Luft eine kritische Menge, kann eine Zündquelle wie ein Funke oder eine statische Entladung eine explosionsartige Verbrennung hervorrufen.

Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass sich Schweißstaub nicht in der Rohrleitung ablagert. Die Zugabe von einem inerten Feststoff verringert die Brennbarkeit des Schweißrauches.

Damit keine Funken in das Absaugsystem gelangen, bietet sich ein Funkenvorabscheider an. Reichen solche Maßnahmen jedoch nicht aus, muss der Arbeitgeber weitere Vorkehrungen treffen.

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Rudolf Bozart, - Schweißfachingenieur, Gerd Meinken - Schweißwerkmeister, Thorsten Kamps, Schweißer, Coautor und Buchautor und Christian Gülcan Unternehmer und Betreiber der Webseite, 2 Jahre Vertrieb von Dienstleistungen in Mechanik- und Mettallbearbeitung, schreiben hier alles Wissenswerte zu Schweißtechniken und Schweißverfahren, geben Tipps und Anleitungen zu Berufen, Schweißgeräten, Materialkunde und Weiterbildung.

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